§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der closework LLC (im Folgenden „closework", „wir", „uns") und den Nutzern der closework-Plattform (im Folgenden „Nutzer", „Sie").
Nutzer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die als Closer oder als Unternehmen über closework Vertriebs-Deals anbahnen, abschließen oder abwickeln. Die Plattform richtet sich primär an Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Sitz im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Eine Nutzung aus anderen Jurisdiktionen ist möglich, unterliegt aber ergänzend dem Recht des jeweiligen Nutzers.
- Closer sind selbständige Vertriebs-Profis, die Vertriebs-Dienstleistungen (Sales, Lead-Generierung, Closing, Account-Management) über closework anbieten.
- Unternehmen suchen über closework Vertriebs-Dienstleistungen oder wickeln Deals mit Closern ab.
closework bietet seine Dienste sowohl Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB) an. Soweit einzelne Klauseln gegenüber Verbrauchern nicht oder nur eingeschränkt gelten, ist dies in der jeweiligen Klausel ausdrücklich vermerkt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, closework hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2Vertragsschluss
Die Nutzung der closework-Plattform erfordert eine Registrierung mit gültiger E-Mail-Adresse und Passwort oder über einen Drittanbieter (Google, LinkedIn). Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Vertragsangebot an closework ab.
closework nimmt das Angebot durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail an. Der Nutzer muss den in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink aktivieren („Double-Opt-In"). Erst mit dieser Aktivierung wird der Vertrag wirksam.
closework ist berechtigt, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
- Hinweisen auf Identitätsmissbrauch oder -fälschung
- Hinweisen auf vergangene Vertragsverstöße
- Unvollständigen oder unplausiblen Angaben
- Treffern auf Sanktionslisten (EU, USA, UN)
Die Nutzung der Plattform ist nur volljährigen Personen (≥ 18 Jahre) gestattet. Bei juristischen Personen muss die registrierte Person vertretungsberechtigt sein. closework behält sich vor, die Identität des Nutzers jederzeit – auch nach Vertragsschluss – über den etablierten Verifizierungs-Provider zu überprüfen. Wird die Überprüfung verweigert oder schlägt sie fehl, kann closework den Zugang sperren.
§ 3Leistungsbeschreibung
closework ist eine digitale Plattform zur Vermittlung von Vertriebs-Profis (Closern) und Unternehmen.
Die Plattform umfasst folgende Leistungen:
- Erstellung und Pflege von Nutzerprofilen (Closer und Unternehmen)
- Veröffentlichung von Job-Posts durch Unternehmen
- Such- und Match-Funktionen (Profile ↔ Jobs)
- Kommunikations-Tools (E-Mail-basiert in Phase 1, In-App-Messaging ab Phase 2)
- Dokumentation von Deals über alle Stages (Discovery → Negotiation → Escrow → Closing → Closed)
- Zahlungsabwicklung über die closework-Escrow-Mechanik (Sonder-AGB escrow_service_de.md)
- Trust-Indikator (6-Dim-Verify – kein Gütesiegel, kein Garantieversprechen)
closework erbringt ausdrücklich nicht: Vermittlungsgarantie, Rechtsberatung, Steuerberatung, Qualitätssicherung, Bonitätsprüfung. Die Plattform ist Vermittler, nicht Vertragspartei des eigentlichen Geschäfts.
closework bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Wartungsarbeiten, höhere Gewalt und unvorhersehbare Störungen Drittanbieter.
Die genauen Details zu Funktionsweise, Auszahlung und Streitbeilegung escrowed Deals sind in den Sonder-AGB escrow_service_de.md geregelt.
§ 4Pflichten aller Nutzer
Alle Profilangaben, Job-Beschreibungen und Kommunikationen müssen wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sein. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
Nutzer müssen sich unter ihrem wahren Namen registrieren. Pseudonyme sind nur als Anzeigename zulässig, sofern die wahre Identität closework gegenüber offengelegt ist.
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, soweit verfügbar, und closework unverzüglich zu informieren, wenn Anzeichen für einen unbefugten Zugriff bestehen.
Nutzer dürfen die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen. Insbesondere verboten sind:
- Geschäfte, die einer regulatorischen Erlaubnis bedürfen (§ 34c, § 34d, § 34f, § 34h GewO): Versicherungsvermittlung, Finanzanlagen-Vermittlung, Bauspar-/Immobiliardarlehens-Vermittlung, Rechts- und Steuerberatung, medizinische Beratung.
- Geschäfte mit illegalen Gütern oder Dienstleistungen.
- Geschäfte, die gegen Sanktionsvorschriften der EU, USA oder UN verstoßen.
- Geschäfte, die Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen.
- Spam, Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing anderer Nutzer.
- Verschleierung der Identität oder Täuschung über den Geschäftsinhalt.
- Verbreitung von Schadsoftware, Viren oder Phishing-Links.
- Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechten.
- Das Umgehen der closework-Mechanik zur Vermeidung von Gebühren oder Treuhand-Schutz („Bypass", siehe § 6).
Nutzer dürfen personenbezogene Daten anderer Nutzer ausschließlich für den Zweck der jeweiligen Geschäftsanbahnung verwenden. Eine Übermittlung an Dritte, ein Verkauf oder eine Nutzung für Werbe-, Analyse- oder sonstige kommerzielle Zwecke ist strikt untersagt.
Nutzer sind verpflichtet, Verstöße anderer Nutzer gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht unverzüglich an abuse@closework.de zu melden.
§ 5Pflichten der Closer
Closer verpflichten sich zusätzlich zu § 4:
- Profil und Angebote aktuell zu halten.
- Track Record wahrheitsgemäß darzustellen (abgeschlossene Deals, Volumen, Bewertungen).
- Auf Anfragen von Unternehmen zeitnah, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, zu antworten.
- Keine versteckten Kosten oder Provisionserhöhungen vom Unternehmen zu verlangen.
- Keine Wettbewerbsinformationen anderer Unternehmen preiszugeben oder zu verwerten.
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen selbständig zu erfüllen.
Closer bestätigen bei Registrierung ihre Selbständigkeit im Sinne des § 7 SGB IV (oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften). closework schuldet keinen Lohn, keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer.
Die Höhe des Honorars wird zwischen Closer und Unternehmen frei vereinbart. closework schreibt keine standardisierten Provisions-Modelle vor.
§ 6Pflichten der Unternehmen
Unternehmen verpflichten sich zusätzlich zu § 4:
- Job-Beschreibungen vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen (Vergütungsmodell, Anforderungen, Tätigkeitsbeschreibung).
- Die im Job-Posting angegebene Vergütung nach Abschluss des Deals zu zahlen.
- Dem Closer die notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
- Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.
- Keine versteckten Kosten oder nachträglichen Provisionskürzungen vorzunehmen.
- Rechnungsstellungspflichten gegenüber dem Closer zu erfüllen, sofern anwendbar (insbesondere § 14 UStG).
Wer einen Deal über closework anbahnt, schließt ihn auch über closework ab. Das ist die einzige Bedingung, unter der das Geschäftsmodell funktioniert.
Unternehmen verpflichten sich, einen Deal nicht unter Umgehung von closework mit einem über closework gefundenen Closer abzuschließen („Bypass"). Bei Zuwiderhandlung ist closework berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Deal-Betrags, mindestens jedoch 1.000 €, zu fordern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Beauftragt das Unternehmen einen Dritten mit der Leistungserbringung gegenüber dem Closer, bleibt das Unternehmen gegenüber closework und dem Closer voll verantwortlich. Diese Klausel ist im B2C-Verhältnis gegenüber Verbrauchern nicht anwendbar (§ 309 Nr. 5 BGB).
§ 7Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die folgenden Gebühren gelten für die Nutzung der Plattform. Die closework-Escrow-Gebühr trägt das Unternehmen; Closer zahlen nie.
Job-Posting-Gebühren (Unternehmen)
closework-Escrow-Gebühr (Unternehmen)
Alle Preise verstehen sich netto (zzgl. gesetzlicher USt, soweit anwendbar). Da closework LLC ein US-Unternehmen ist, ist die konkrete USt-Behandlung vom Sitz und Status des Unternehmens abhängig. Eine etwaige USt-ID ist im Profil zu hinterlegen.
Kostenlos sind ausdrücklich: die Closer-Registrierung und alle Closer-Funktionen, der erste Job-Post eines Unternehmens (Lifetime, einmalig), die KYC/AML-Verifizierung über den etablierten Verifizierungs-Provider sowie die Bereitstellung des Export-Tools.
Unternehmen können per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay oder Google Pay zahlen. Zahlungsdienstleister ist Stripe Payments Europe Ltd., Irland. closework speichert keine vollständigen Zahlungsdaten.
Bei Zahlungsverzug ist closework berechtigt, das Konto des Unternehmens zu sperren, bis die offene Forderung beglichen ist. Die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz ab 30 Tagen Verzug) bleiben unberührt.
Bereits gezahlte Job-Posting-Gebühren werden nicht erstattet, auch wenn das Job-Posting nicht zu einem Vermittlungserfolg führt. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB) besteht.
§ 8Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter closework.de/datenschutz.
Nutzer sind verpflichtet, vertrauliche Informationen anderer Nutzer (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Informationen, Leads, Kundenkontakte) nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für den Zweck der jeweiligen Geschäftsbeziehung zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind die erlangten vertraulichen Informationen zu löschen oder an den Eigentümer zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 9Trust-Validierung (6-Dim-Verify)
closework bietet eine 6-Dim-Verify-Validierung als Indikator für Vertrauen an. Diese umfasst sechs Dimensionen:
- Identität (KYC/AML über den etablierten Verifizierungs-Provider)
- Track Record (historische Deal-Volumen)
- Skills (selbst deklariert, ab Phase 2 mit Skill-Tests)
- References (Empfehlungen anderer Nutzer)
- Fluency (Sprachkenntnisse)
- Compliance (GwG/AML, § 34c/d/f/h-GewO-Ausschluss-Erklärung)
Die 6-Dim-Verify ist ein Indikator, kein Garantie- oder Qualitätssiegel. closework garantiert nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der validierten Informationen und übernimmt keine Haftung für auf Grundlage der Validierung getroffene Entscheidungen.
In Phase 1 sind alle Dimensionen außer Identität self-declared. Eine externe Verifikation erfolgt erst ab Phase 2.
§ 10Haftung
Gegenüber Nutzern, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, haftet closework – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt:
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung unberührt, soweit sie nicht durch Individualabrede abbedungen ist.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Reputationsschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Arglist.
closework haftet insbesondere nicht für:
- Handlungen anderer Nutzer (Closer oder Unternehmen), einschließlich Vertragsbruch, Betrug oder Pflichtverletzung.
- Qualität der vom Closer erbrachten Leistungen.
- Richtigkeit der Profilangaben anderer Nutzer.
- Erfolg einer Vermittlung.
- Höhere Gewalt, Cyberangriffe, Ausfall von Drittanbietern.
Der Nutzer stellt closework von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Nutzers beruhen.
§ 11Streitbeilegung zwischen Nutzern
closework ist nicht Vertragspartei der Geschäftsbeziehung zwischen Closer und Unternehmen. Streitigkeiten sind grundsätzlich direkt zwischen den Parteien zu klären.
Auf Wunsch einer Partei kann closework als Vermittler auftreten. closework behält sich vor, eine angemessene Vermittlungsgebühr zu erheben, sofern die Vermittlung erfolgreich ist.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung gilt das Verfahren nach § 7 der Sonder-AGB escrow_service_de.md.
§ 12Vertragsdauer, Kündigung und Datenexport
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur Sperrung gemäß § 7 (Verzug) bleibt hiervon unberührt.
closework kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- Der Nutzer gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt.
- Der Nutzer mit Zahlungen in Verzug ist (über 30 Tage nach Fälligkeit und Mahnung).
- Der Nutzer Geschäfte mit verbotenen Inhalten abschließt (§ 4).
- Der Verdacht auf Identitätsdiebstahl, Betrug oder Geldwäsche besteht.
- Die KYC/AML-Verifizierung verweigert oder dauerhaft fehlgeschlagen ist.
- Eine gerichtliche oder behördliche Anordnung dies erfordert.
Folgen der Kündigung:
- Der Account wird deaktiviert.
- Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 8 Abs. 2 GwG – 5 Jahre, § 147 AO – 10 Jahre).
- Laufende Deals werden nach den bisherigen Bedingungen abgewickelt.
- Offene Forderungen bleiben bestehen.
Nutzer können vor Kündigung einen Daten-Export ihrer personenbezogenen Daten anfordern (Art. 20 DSGVO). closework stellt diesen innerhalb von 30 Kalendertagen kostenlos als maschinenlesbares JSON zur Verfügung.
Verbrauchern steht bei Online-Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. closework erteilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung in einem gesonderten Dokument und bestätigt den Widerruf per E-Mail.
§ 13Änderung der AGB
closework behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Triftige Gründe sind insbesondere: Anpassung an neue Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, technische Entwicklung, Änderung der Plattform-Funktionen oder der Gebührenstruktur.
Wesentliche Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geplanten Änderungen, das Datum des Inkrafttretens und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
Nutzer können den Änderungen widersprechen. Bei Widerspruch endet der Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Bereits laufende Deals werden nach den alten Bedingungen abgewickelt.
Bei wesentlichen Änderungen (insbesondere Gebührenerhöhungen, Verschlechterung der Leistungen) haben Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung ausgeübt werden kann.
Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist und nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. closework weist im Änderungsschreiben gesondert auf diese Rechtsfolge hin.
§ 14Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für alle übrigen Nutzer gilt das Recht des US-Bundesstaates New Mexico.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Albuquerque, New Mexico, USA. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland gilt abweichend: ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers, sofern der Verbraucher dort klagt; closework kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers verklagt werden (§ 29c ZPO).
Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen deutscher und englischer Fassung ist die Sprache der ursprünglichen Vereinbarung maßgeblich. Die deutsche Fassung ist für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt im DACH-Raum vorrangig.
§ 15Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Nutzer dürfen Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von closework an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. closework darf Ansprüche an verbundene Unternehmen oder an einen Erwerber des Plattform-Geschäfts abtreten.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), sofern nicht strengere Formen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Diese AGB begründen keine Agenturbeziehung, kein Joint Venture, keine Partnerschaft und kein Arbeitsverhältnis zwischen closework und dem Nutzer.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. closework ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter legal@closework.de oder über das Kontaktformular unter closework.de/kontakt.